Erbansprüche & Verjährungsfristen

Wann verjähren Ihre Rechte als Erbe?

Erbansprüche & Verjährungsfristen

Als Erbe haben Sie gesetzliche Ansprüche – aber diese können verjähren, wenn Sie sie nicht rechtzeitig geltend machen. Selbst wenn Sie die Erbschaft automatisch angenommen haben (durch Nicht-Ausschlagung), sind konkrete Erbansprüche verjährungsfähig. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Fristen im Erbrecht.

Wann gelten Erbansprüche als verjährt?

In der Regel verjähren Erbansprüche nach 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem:

  • Der Anspruch entstanden ist
  • Der Berechtigte vom Erbfall Kenntnis hatte (oder haben musste)
  • Der Berechtigte von der Person des Schuldners Kenntnis hatte

Ohne diese Kenntnis greift eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren.

Wichtige Fristen im Erbrecht – Übersicht

 Wichtge Infos für Erben zu den Verjährungsfristen

Anspruch

Verjährungsfrist

Beginn

Pflichtteilsanspruch

3 Jahre

Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis erlangt haben 

Vermächtnisanspruch

Vermächtnisanspruch

Vermächtnisanspruch

Herausgabeanspruch des wahren Erben

30 Jahre

Ende des Jahres der Kenntnis

Anspruch des Nacherben gegen Vorerben

30 Jahre

Bei Eintritt der Nacherbfolge

Pflichtteilsergänzungsanspruch

3 Jahre

Ende des Jahres der Kenntnis

Lassen Sie die Fristen prüfen!

Bei Erbansprüchen ist zeitnahe rechtliche Beratung entscheidend. Jeder Erbfall hat individuelle Besonderheiten – insbesondere die  Verjährungsfristen können komplex sein.

Antwort auf häufige Fragen zu den Verjährungsfristen

 

Was heißt „vom Erbfall Kenntnis haben musste“?

Die Gerichte gehen üblicherweise davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge bekannt ist. Daher nehmen sie an, dass nahe Angehörige den Erbfall kennen, sobald Sie vom Tod des Erblassers wussten.

Bekommen Pflichtteilsberechtigte Ihren Anteil automatisch, wenn sie enterbt wurden?

Nein, der Anspruch muss immer gegenüber der Erbengemeinschaft geltend gemacht werden.

Wie kann es geschehen, dass nicht erbberechtigte sich ein Erbe oder Teile davon aneignen?

Oft ist es Unkenntnis. Der Verstorbene hat beispielsweise zu Lebzeiten einer Lebensgefährtin versprochen, dass Sie alles erben würde, aber es gibt kein Testament.

Wie lange hat man Zeit, ein Testament anzufechten?

Die Frist zur Anfechtung eines Testaments beträgt nach § 2082 BGB genau ein Jahr. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Anfechtungsberechtigte sicher von dem Anfechtungsgrund (beispielsweise Täuschung,) erfahren hat. Sie läuft frühestens ab dem Tod des Erblassers. Auch hier gilt die absolute Höchstfrist von spätestens 30 Jahre, selbst wenn erst danach der Fehler bekannt wurde.

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