5 Optionen, wenn Sie Schulden erben
Wie ein Anwalt hilft
Die Hoffnung auf ein reiches Erbe erscheint vielen verschuldete Menschen oft die einzige Option auf Wohlstand. Aber was ist, wenn der Erblasser selbst Schulden hatte? Wer ein Erbe annimmt, übernimmt nicht nur Vermögen, sondern grundsätzlich auch die Schulden des Verstorbenen. Je nach Höhe der Verbindlichkeiten und der eigenen Situation haben Betroffene 5 Optionen mit einem überschuldeten Nachlass umzugehen.
1.Erbe ausschlagen
Wer das Erbe ausschlägt, wird rechtlich so behandelt, als hätte er nie geerbt. Vermögen und Schulden gehen dann nicht auf den betreffenden über. Das ist oft der einfachste Weg, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Risiken nicht sicher eingeschätzt werden können.
Aber Sie dürfen auch persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Fotoalben oder Briefe dürfen in der Regel nicht einfach aus dem Nachlass entnehmen. Bedenken Sie, durch das Ausschlagen wird der Nachlass nicht „herrenlos“. An Ihre Stelle tritt der nächste berechtigte Erbe. Klären Sie mit diesem oder einem Nachlassverwalters vorab, was Sie sich nehmen dürfen
2. Erbe annehmen und Nachlassinsolvenz beantragen
Wer das Erbe annimmt und Nachlassinsolvenz beantragt, kann seine Haftung grundsätzlich auf den Nachlass beschränken. Der Nachlass wird dann geordnet abgewickelt, und die Gläubiger werden nur aus dem vorhandenen Nachlass befriedigt.
Gerade bei Erinnerungsstücken kann das praktisch wichtig sein: Bestimmte Gegenstände ohne wesentlichen Geldwert, etwa Fotos, Fotoalben oder persönliche Briefe, können meisten aus der Masse herausgelöst werden, wenn der Verwalter zustimmt oder sie nicht zur Verwertung benötigt werden. Sie haben sogar in der Regel die Option werthaltiges aus der Erbmasse herauszukaufen.
3. Erbe annehmen und selbst Insolvenz beantragen
Wenn Sie selbst verschuldet sind ist es oft sinnvoll das Erbe anzunehmen und im Rahmen einer private Insolvenz sich komplett zu entschulden. Sie erben neben den Schulden auch alles Hab und Gut. Das regelt § 1922 BGB
Da das Eigentum des Verstorbenen nun Ihr Besitz ist, unterliegt es wie Ihr gesamtes Eigentum den Regeln der Insolvenz. Sie müssen beispielsweise Vermögen zu Gunsten der Gläubiger verwerten. Nicht werthaltige persönliche Erinnerungsstücke bauchen Sie natürlich nicht zu veräßern.
4. Erbe annehmen und aus dem Ausland mit Gläubigern verhandeln
Wer im Ausland lebt, kann das Erbe annehmen und mit Gläubigern über Ratenzahlungen, Vergleiche oder Stundungen verhandeln. Das kann sinnvoll sein, wenn man den Nachlass nicht sofort abwickeln möchte oder eine Insolvenz vermeiden will. So lassen sich Insolvenz und Nachlassinsolvenz in der Regel vermeiden. Auch die Entnahmen persönlicher nicht werthaltiger Gegenstände ist selten ein Problem.
5. Erbe annehmen und die Schulden des Verstorbenen übernehmen
Wer das Erbe annimmt und die Schulden übernimmt, tritt grundsätzlich auch in die wirtschaftlichen Verpflichtungen des Verstorbenen ein. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn neben Schulden auch Werte, Erinnerungen oder familiäre Gründe für die Annahme sprechen.
Besonders bei Erbengemeinschaften kommt es in solchen Fällen oft zu einem erbitterten Streit um einzelne persönliche Dinge. Wer Schulden des Verstorbenen bezahlt, möchte natürlich solche Gegenstände behalten. Die Hilfe eines Rechtsanwalts als neutraler Vermittler sorgt dafür, dass die Auseinandersetzung sachlich bleibt.
Lösungen, wenn Sie Schulden erben
Die richtige Lösung hängt davon ab, wie hoch die Schulden sind, welche Nachlasswerte vorhanden sind und welche Gegenstände ideell wichtig sind. Gerade bei Erinnerungsstücken lohnt es sich, früh eine klare Regelung zu treffen, damit persönliche Dinge nicht versehentlich in die Verwertung geraten. Verlassen Sie sich auf den Rat eines Rechtsanwalts, der Ihnen rechtliche Sicherheit hin und menschliches Verständnis aufbringt.