Beratung und Prüfung sowie Durchsetzen von Pflichtteilsansprüchen

Ich setze Ihre berechtigten Ansprüche mit Sensibilität und Fachkenntnis durch.

Ihr Recht im Erbfall – mein Leistungsspektrum

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, steht oft nicht nur die Trauer im Vordergrund, sondern auch viele rechtliche Fragen rund um das Erbe. Besonders der Pflichtteilsanspruch führt häufig zu Konflikten innerhalb der Familie. Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff aus Berlin-Lichtenberg unterstützt Sie umfassend – von der ersten Einschätzung Ihrer Ansprüche bis zur konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen seiner Kanzlei:

1. Beratung zum Pflichtteilsanspruch

    • Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
      Ich prüfe für Sie, ob Sie als naher Angehöriger – etwa als Kind, Ehepartner oder Elternteil des Verstorbenen – pflichtteilsberechtigt sind. Er erläutert Ihnen detailliert, wie sich Ihr Anspruch aus dem Gesetz ableitet.
    • Berechnung des Pflichtteils
      Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil und dem Wert des Nachlasses. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände und auch Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Ich kläre, wie der Nachlass korrekt bewertet wird und welcher Pflichtteilsanspruch sich daraus ergibt.
    • Prüfung von Enterbungsgründen und Unwirksamkeiten
      Nicht jede Enterbung ist wirksam. Manchmal liegt ein Formfehler oder ein unzulässiger Enterbungsgrund vor. Ihr Anwalt prüft, ob das Testament rechtlich Bestand hat oder Ihr Anspruch trotzdem besteht.

2. Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

    • Kontaktaufnahme mit den Erben
      Zunächst wird der Anspruch außergerichtlich geltend gemacht. Herr Kirchhoff übernimmt die professionelle Korrespondenz mit den Erben und sorgt dafür, dass alle Fristen gewahrt bleiben.
    • Einforderung des Pflichtteils und Durchsetzung außergerichtlich
      Ich bemühe mich zunächst um eine einvernehmliche Lösung, um unnötige Kosten und Familienstreitigkeiten zu vermeiden. Viele Pflichtteilsansprüche lassen sich durch Verhandlung klären.
    • Vertretung vor Gericht bei Streitigkeiten
      Falls eine Einigung nicht möglich ist, setze ich Ihren Anspruch konsequent vor Gericht durch. Dabei begleite ich Sie durch alle Phasen des Verfahrens – vom Antrag bis zur Vollstreckung.

3. Verteidigung gegen überzogene Ansprüche

Nicht nur Pflichtteilsberechtigte benötigen anwaltliche Unterstützung. Auch Erben sehen sich oft unberechtigten oder überhöhten Forderungen ausgesetzt.

    • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Pflichtteilsforderungen
      Rechtsanwalt Kirchhoff prüft sorgfältig, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, und wehrt diese gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich ab. Dabei legt er besonderen Wert darauf, Ihre Rechte zu wahren und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

4. Kosten des Verfahrens

    • Transparente Beratung zu Anwalts- und Gerichtskosten
      Von Beginn an informiere ich Sie über die entstehenden Kosten – klar, nachvollziehbar und ohne versteckte Gebühren. Sie wissen jederzeit, welche finanziellen Verpflichtungen auf Sie zukommen.
    • Einschätzung der Erfolgschancen und möglicher finanzieller Belastungen
      Ich bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten und zeige auf, welche wirtschaftlichen Risiken bestehen. So können Sie gut informiert entscheiden, ob und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen oder abwehren möchten.

Mein Rat als Anwalt für Erbrecht

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie nicht sicher sind,

  • ob Ihnen eine Pflichtteil zusteht
  • welchen Wert der Pflichtteil hat
  • bei wem Sie den Anspruch anmelden müssen
  • die Forderung eines Pflichtteilsberechigten Ihnen überzogen erscheint.

 

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch – gerne telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei in Berlin-Lichtenberg.

In nur 3 Schritten zum Pflichtteil

1.Kontaktaufnahme

Sie rufen an oder senden den Fragebogen an mich. Das ist kostenlos und unverbindlich

2. Beratungsgespräch

Wir vereinbaren einen Termin bei dem Sie mich über alle Einzelheiten informieren.

3. Abwicklung

Ich setze mich mit der Erbengemeinschaft auseinander um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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