Ihr Recht auf den Pflichtteil sichern
Die Nachricht, dass man enterbt wurde, löst bei vielen Menschen Schock, Enttäuschung und Unsicherheit aus. Schnell stellen sich Fragen: Steht mir trotzdem etwas zu? Kann ich das Testament anfechten? Welche Rechte habe ich als naher Angehöriger?
Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin bin ich, Helmut Kirchhoff, Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn Sie gegen eine Enterbung vorgehen oder Ihre Ansprüche prüfen lassen möchten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten nach einer Enterbung bestehen, wie Sie vorgehen und warum professionelle Unterstützung so wichtig ist.
Was bedeutet Enterbung eigentlich?
Eine Enterbung liegt vor, wenn der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bestimmt, dass bestimmte Personen nicht Erben werden sollen.
Das kann zum Beispiel so aussehen:
„Mein Sohn Peter soll von der Erbfolge ausgeschlossen sein.“
Oder indirekt, indem andere Personen als Erben eingesetzt werden und damit kein Erbteil für nahe Angehörige bleibt.
Wichtig: Auch ohne ausdrückliche Formulierung kann eine Enterbung vorliegen, wenn jemand komplett übergangen wurde.
Pflichtteilsanspruch: Das gesetzliche Mindestrecht
Wenn Sie enterbt wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie gar nichts erhalten. Nahe Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB).
Pflichtteilsberechtigt sind:
Kinder und Enkel des Erblassers
Ehegatten
Eltern (sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft.
Beispiel:
Hätte ein Kind nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf 50 % des Nachlasses, beträgt der Pflichtteil 25 %.
Schritt 1: Prüfung des Pflichtteilsanspruchs
Nach einer Enterbung sollten Sie zunächst Ihren Pflichtteilsanspruch prüfen lassen. Dazu gehört:
✅ Ermittlung des Verwandtschaftsverhältnisses
✅ Klärung der gesetzlichen Erbquote
✅ Berechnung des Pflichtteils
✅ Überprüfung möglicher Pflichtteilsentziehungsgründe
Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie dabei umfassend und transparent.
Schritt 2: Pflichtteil geltend machen
Um Ihren Pflichtteil zu realisieren, müssen Sie aktiv werden. Folgende Schritte sind erforderlich:
Schriftliche Geltendmachung gegenüber den Erben
Sie müssen Ihren Anspruch mitteilen und Auskunft verlangen.Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch
Nach § 2314 BGB haben Sie das Recht, ein vollständiges Nachlassverzeichnis einzusehen. Auch ein Gutachten über Immobilien oder wertvolle Gegenstände können Sie verlangen.Berechnung der Höhe des Pflichtteils
Auf Basis des Nachlasswerts wird der Pflichtteilsbetrag ermittelt.Zahlungsaufforderung
Danach wird der Anspruch durch eine Fristsetzung geltend gemacht.Klage, falls keine Einigung erfolgt
Wenn die Erben die Zahlung verweigern, helfe ich Ihnen, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen berücksichtigen
Oft versuchen Erblasser, das Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten zu mindern. Auch in diesen Fällen können Sie Ihren Anspruch wahren:
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) sorgt dafür, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre dem Nachlass hinzugerechnet werden.
Beispiel:
Der Erblasser hat vor 5 Jahren eine Immobilie verschenkt. Diese wird anteilig dem Nachlasswert zugerechnet, um Ihren Pflichtteil korrekt zu berechnen.
Anfechtung des Testaments – wann ist das möglich?
Nicht jedes Testament ist wirksam. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie es anfechten:
✅ Formfehler:
Das Testament wurde nicht eigenhändig geschrieben oder unterschrieben.
✅ Testierunfähigkeit:
Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung nicht geschäftsfähig (z.B. bei Demenz).
✅ Drohung oder Täuschung:
Der Erblasser wurde unter Druck gesetzt oder getäuscht.
✅ Übergehung von Pflichtteilsberechtigten:
Ein Kind wurde versehentlich nicht erwähnt (§ 2079 BGB).
Eine erfolgreiche Anfechtung kann dazu führen, dass das Testament unwirksam ist und die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Sonderfälle: Berliner Testament und Pflichtteilsstrafklausel
Häufig setzen Ehepartner ein sogenanntes Berliner Testament auf, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Kinder werden erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils Erben.
Im Berliner Testament kann auch eine Pflichtteilsstrafklausel enthalten sein:
„Fordert ein Kind nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil, soll es auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten.“
Solche Klauseln sollen verhindern, dass Kinder den Pflichtteil sofort geltend machen. Ob sie wirksam sind und ob es trotzdem sinnvoll ist, den Pflichtteil zu fordern, prüfe ich für Sie individuell.
Ihre Vorteile durch die Beratung beim Anwalt
✅ Langjährige Erfahrung
Seit vielen Jahren vertrete ich Mandanten erfolgreich in allen Fragen des Pflichtteilsrechts und der Testamentsanfechtung.
✅ Individuelle Strategie
Jeder Fall ist einzigartig. Ich entwickle eine Lösung, die Ihre Interessen optimal schützt.
✅ Empathische Begleitung
Gerade im Erbrecht geht es nicht nur um Zahlen, sondern um Familie, Emotionen und Wertschätzung. Ich stehe Ihnen auch menschlich zur Seite.
✅ Transparente Kosten
Sie erfahren vorab, welche Kosten auf Sie zukommen, und erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
So gehen Sie vor – Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie enterbt wurden, sollten Sie schnell handeln:
Testament prüfen lassen
Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt prüfen, ob das Testament wirksam ist und welche Ansprüche Sie haben.Fristen wahren
Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Enterbung erfahren haben.Anspruch anmelden
Kontaktieren Sie die Erben und zeigen Sie Ihren Anspruch an.Juristische Unterstützung einholen
Nur mit fachkundiger Hilfe sichern Sie Ihre Rechte umfassend.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern
Als auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten Sie nach der Enterbung haben.
Kontaktieren Sie mich noch heute:
Ihr Recht auf den Pflichtteil – ich setze es durch.
Vertrauen Sie auf meine Expertise. Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.