Pflichtteilsanspruch bei Scheidung und Trennung
Auswirkungen auf Kinder und Ehepartner

Kommt es zum Todesfall innerhalb einer Familie, stellt sich häufig die Frage, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat. Besonders bei Trennung oder Scheidung herrscht oft Unsicherheit: Besteht der Anspruch weiterhin? Und gibt es Unterschiede zwischen Ehepartnern und Kindern? Die rechtliche Lage ist hier klar geregelt, unterscheidet jedoch je nach familiärer Situation.
Grundsätzliches zum Pflichtteilsrecht
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:
- Ehepartner
- Kinder (und deren Abkömmlinge)
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Person im Testament bedacht wurde oder nicht. Entscheidend ist allein die gesetzliche Stellung zum Erblasser.
Auswirkungen einer Trennung auf den Pflichtteil des Ehepartners
Leben Ehepartner lediglich getrennt, bleibt der Pflichtteilsanspruch grundsätzlich bestehen. Eine Trennung – selbst über viele Jahre – beendet die rechtliche Ehe nicht. Solange die Ehe fortbesteht, gilt der Partner weiterhin als gesetzlicher Erbe und damit auch als pflichtteilsberechtigt.
Das bedeutet:
Stirbt ein Ehepartner während der Trennungsphase, kann der überlebende Partner weiterhin seinen Pflichtteil verlangen, sofern er enterbt wurde.
Ich empfehle eine notarielle Vereinbarung über einen Erb- und Pflichtteilsverzicht. Denken Sie da bei auch daran, wer die Kosten einer Bestattung übernehmen muss.
Wann der Pflichtteil des Ehepartners entfällt
Anders ist die Lage, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung bereits vor dem Tod erfüllt waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
In diesem Fall gilt:
Der Ehepartner verliert sein gesetzliches Erbrecht – und damit auch den Pflichtteilsanspruch.
Entscheidend ist also nicht nur, ob die Ehe formal noch bestand, sondern auch, ob bereits ein Scheidungsverfahren eingeleitet war und die Ehe als gescheitert galt.
Pflichtteilsanspruch der Kinder bei Trennung oder Scheidung
Für Kinder gilt eine andere Rechtslage. Ihr Pflichtteilsrecht bleibt grundsätzlich unberührt – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet, getrennt oder geschieden waren.
Kinder behalten ihren Anspruch selbst dann,
- wenn die Eltern seit Jahren getrennt lebten
- wenn ein Elternteil wieder geheiratet hat
- oder wenn kein Kontakt mehr bestand
Das Pflichtteilsrecht knüpft allein an die Abstammung an, nicht an das Verhältnis innerhalb der Familie.
Sonderfall: Patchwork-Familien
In Patchwork-Konstellationen kommt es häufig zu Missverständnissen. Stiefkinder haben kein gesetzliches Pflichtteilsrecht gegenüber dem Stiefelternteil. Pflichtteilsberechtigt bleiben nur die leiblichen Kinder, sofern keine Adoption erfolgt ist.
Geschiedene Ehepartner können also keinen Pflichtteil verlangen, aber gemeinsame Kinder bleiben weiterhin anspruchsberechtigt.
Das Wichtigste in Kürze
Trennung und Scheidung wirken sich unterschiedlich auf den Pflichtteilsanspruch aus. Während Kinder ihr Pflichtteilsrecht unabhängig von der familiären Situation behalten, kann der Anspruch des Ehepartners unter bestimmten Voraussetzungen entfallen – insbesondere bei bereits eingeleitetem Scheidungsverfahren.
Gerade in komplexen Familienkonstellationen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und klare Nachlassregelungen zu treffen.