Pflichtteil bei einem überschuldeten Erbe
Rechtliche Risiken und Handlungsmöglichkeiten

Wenn ein Erbe überschuldet ist, stehen Erben wie auch Pflichtteilsberechtigte vor einer schwierigen Entscheidung. Soll man das Erbe ausschlagen oder den Pflichtteil geltend machen? Was auf den ersten Blick wie eine sichere Option klingt – nämlich der Anspruch auf den Pflichtteil statt der Annahme des Erbes – kann in der Praxis erhebliche finanzielle Risiken bergen. Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin erklärt, welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn der Pflichtteil bei einem überschuldeten Nachlass beansprucht wird.
Der Pflichtteil – Anspruch auf Geld, nicht auf Vermögenswerte
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Er steht nahen Angehörigen zu, die durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Dazu zählen Ehegatten, Kinder und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Anders als beim Erbe erwirbt der Pflichtteilsberechtigte keinen Anteil am Nachlass selbst, sondern kann nur Zahlung verlangen. Doch diese Forderung richtet sich gegen den Nachlass – und wenn der überschuldet ist, wird es kompliziert.
Überschuldeter Nachlass – was bedeutet das?
Ein Nachlass gilt als überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte. Das bedeutet: Das Vermögen des Verstorbenen reicht nicht aus, um die Schulden zu begleichen.
Für Erben besteht in diesem Fall die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder eine sogenannte Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz zu beantragen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Pflichtteilsberechtigte haben diesen Schutz nicht – sie sind keine Erben, sondern Gläubiger des Nachlasses.
Pflichtteil bei Schulden – Anspruch besteht, aber ist faktisch wertlos
Rein rechtlich erlischt der Pflichtteilsanspruch nicht automatisch, wenn der Nachlass überschuldet ist. Der Anspruch besteht weiterhin – allerdings kann der Pflichtteilsberechtigte keine Zahlung verlangen, wenn der Nachlass keine Mittel hergibt.
Das bedeutet: Wer seinen Pflichtteil geltend macht, läuft Gefahr, dass der Erbe schlichtweg nicht zahlen kann. Der Pflichtteilsberechtigte hat in diesem Fall zwar eine rechtliche Forderung, diese bleibt aber wirtschaftlich wertlos.
Zudem trägt der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast, dass überhaupt ein positiver Nachlasswert vorhanden ist. Wenn sich nach der Prüfung ergibt, dass der Nachlass negativ ist, hat der Pflichtteilsanspruch keine praktische Bedeutung.
Risiko: Pflichtteil kann nicht „ausgeschlagen“ werden
Viele glauben, sie könnten auf den Pflichtteil verzichten wie auf ein Erbe – das ist so einfach jedoch nicht. Eine Ausschlagung betrifft nur die Erbschaft, nicht den Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil entsteht nur, wenn der Erblasser den Berechtigten durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Wer als gesetzlicher Erbe eingesetzt ist, kann das Erbe ausschlagen, um nicht für Schulden zu haften. Wer hingegen enterbt wurde, kann den Pflichtteil fordern – muss es aber nicht.
Wird der Pflichtteil nicht geltend gemacht, bleibt auch das Risiko aus. Wer ihn aber verlangt, sollte sich vorher juristisch beraten lassen, ob ein Anspruch tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vater verstirbt, hinterlässt jedoch hohe Schulden aus Krediten und unbezahlten Rechnungen. Seine Tochter wird enterbt, ihr Bruder ist Alleinerbe. Der Bruder schlägt das Erbe aus, weil der Nachlass überschuldet ist. Die Tochter überlegt, ihren Pflichtteil zu verlangen.
Rechtlich darf sie das, praktisch aber ist der Anspruch nicht durchsetzbar, da der Bruder als Erbe ebenfalls ausgeschlagen hat und kein verwertbares Vermögen existiert. Selbst wenn sie klagt, erhält sie keinen Cent – die Kosten des Verfahrens müsste sie selbst tragen.
Pflichtteil und Nachlassinsolvenz – besondere Vorsicht nötig
Wenn der Erbe eine Nachlassinsolvenz beantragt, wird der Nachlass vom Insolvenzverwalter abgewickelt. In dieser Situation kann der Pflichtteilsberechtigte seine Forderung nur noch als Insolvenzforderung anmelden – mit der Folge, dass sie meist gar nicht oder nur anteilig erfüllt wird.
Auch hier gilt: Der Pflichtteilsanspruch besteht formal weiter, verliert aber praktisch seinen Wert. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ist eine Durchsetzung faktisch ausgeschlossen.
Wann lohnt sich der Pflichtteilsanspruch trotzdem?
Ein Pflichtteilsanspruch kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass zwar Schulden enthält, aber auch verwertbares Vermögen, etwa Immobilien oder Kapitalanlagen. In solchen Fällen kann die Forderung zumindest teilweise befriedigt werden.
Rechtsanwalt Kirchhoff prüft gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche Lage des Nachlasses, die Höhe der Verbindlichkeiten und die Chancen einer erfolgreichen Durchsetzung. Ein Pflichtteilsanspruch sollte niemals vorschnell geltend gemacht werden, ohne die Vermögenssituation zu kennen.
Fazit – juristische Prüfung schützt vor finanziellen Nachteilen
Der Pflichtteil ist ein starkes Instrument des Erbrechts, aber kein Selbstläufer. Bei einem überschuldeten Nachlass droht der Pflichtteilsanspruch ins Leere zu laufen. Wer ihn dennoch fordert, riskiert unnötige Kosten und Enttäuschungen.
Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin berät Sie umfassend zur wirtschaftlichen Bewertung des Nachlasses, zu Alternativen wie Pflichtteilsverzicht oder Vergleichsvereinbarungen und zur sicheren Gestaltung Ihrer Ansprüche.
So lassen sich finanzielle Risiken vermeiden – und Sie treffen eine Entscheidung, die rechtlich wie wirtschaftlich sinnvoll ist.