So sichern Sie Ihr Recht

Ihr Pflichtteil steht Ihnen zu – wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn erfolgreich durchsetzen

Das Erbrecht regelt in Deutschland sehr klar, dass nahe Angehörige einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden. Doch vielen Betroffenen ist unklar, wie sie ihren Anspruch konkret geltend machen können und welche rechtlichen Schritte erforderlich sind. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Pflichtteil einfordern und welche Fallstricke Sie dabei unbedingt vermeiden sollten.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Anspruchsberechtigt sind in der Regel:

  • Kinder des Erblassers

  • Ehepartner

  • Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch – Sie haben keinen Anspruch auf konkrete Gegenstände oder Anteile am Vermögen, sondern auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrags.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Die Höhe Ihres Pflichtteils richtet sich nach der gesetzlichen Erbquote. Diese wird halbiert – das Ergebnis ist der Pflichtteil.

Beispiel:
Hätte ein Kind des Erblassers nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf 50 % des Nachlasses, beträgt der Pflichtteil 25 %.

Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage muss der gesamte Nachlasswert festgestellt werden. Hierzu gehören:

  • Immobilien

  • Bankguthaben

  • Wertpapiere

  • Hausrat

  • Wertgegenstände

  • Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod erfolgten

Die Pflichtteilsquote wird dann auf den sogenannten „pflichtteilsrelevanten Nachlass“ angewendet.

Erste Schritte zur Geltendmachung des Pflichtteils

1. Kontakt zu den Erben aufnehmen


Nach dem Tod des Erblassers sollten Sie die Erben anschreiben und Ihren Pflichtteilsanspruch anzeigen. Das bedeutet, Sie erklären schriftlich, dass Sie Ihr Recht einfordern.

2. Auskunft verlangen


Nach § 2314 BGB haben Pflichtteilsberechtigte einen umfassenden Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung. Sie können verlangen, dass die Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Auf Wunsch ist dieses auch durch einen Notar zu erstellen.

3. Wertermittlung einfordern


Enthält der Nachlass Immobilien oder wertvolle Gegenstände, haben Sie Anspruch auf ein Wertgutachten. Die Kosten dafür trägt grundsätzlich der Nachlass.

4. Anspruch berechnen und geltend machen

Sobald der Wert des Nachlasses ermittelt ist, können Sie Ihren Anspruch berechnen. Dieser wird in einer Zahlungsaufforderung gegenüber den Erben geltend gemacht.

Fristen beachten!

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Anspruch nicht zu lange aufschieben. Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod des Erblassers und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Danach ist die Durchsetzung ausgeschlossen.

Zwangsmittel: Klage auf Auskunft oder Zahlung

Verweigern die Erben die Auskunft oder die Auszahlung, bleibt nur der Rechtsweg. Sie können:

  • eine Stufenklage erheben (erst Auskunft, dann Zahlung)

  • die Zahlung Ihres Pflichtteils einklagen

Gerade in komplexen Fällen – etwa bei Streitigkeiten um Schenkungen oder der Bewertung von Immobilien – sollten Sie unbedingt einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Sonderfall: Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hat der Erblasser vor seinem Tod größere Vermögenswerte verschenkt, mindert das Ihren Pflichtteil. Um diesen Nachteil auszugleichen, sieht das Gesetz den Pflichtteilsergänzungsanspruch vor. Hierbei werden Schenkungen der letzten zehn Jahre anteilig dem Nachlass hinzugerechnet.

Beispiel: Der Erblasser schenkt seinem Sohn drei Jahre vor dem Tod ein Haus im Wert von 200.000 €. Diese Schenkung wird bei der Berechnung Ihres Pflichtteils berücksichtigt.

Praxisbeispiel: So gehen Sie konkret vor

1. Pflichtteil anmelden


Sie schreiben die Erben an und erklären:
„Hiermit mache ich meinen Pflichtteilsanspruch gemäß § 2303 BGB geltend und fordere Sie zur Auskunftserteilung auf.“

2. Nachlassverzeichnis fordern


Falls die Erben nicht freiwillig alle Werte offenlegen, beantragen Sie ein notarielles Nachlassverzeichnis.

3. Wertermittlung beauftragen


Falls nötig, verlangen Sie ein Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien oder wertvollen Gegenständen.

4. Zahlungsforderung stellen


Auf Basis der ermittelten Werte fordern Sie Ihren Pflichtteil ein.

5. Klage einreichen (wenn nötig)


Kommt es zu keiner Einigung, müssen Sie den Anspruch gerichtlich geltend machen.

Vorteile eines Rechtsanwalts für Erbrecht

Die Geltendmachung des Pflichtteils ist mit vielen Formalien verbunden. Schon kleine Fehler bei Fristen, Formulierungen oder der Wertermittlung können dazu führen, dass Ansprüche ganz oder teilweise verloren gehen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht:

  • prüft Ihre Anspruchsgrundlagen

  • übernimmt die gesamte Kommunikation mit den Erben

  • stellt sicher, dass Fristen gewahrt werden

  • berechnet Ihren Anspruch rechtssicher

  • vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht

FAQ – Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wann verjährt der Pflichtteil?


Nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall erfahren haben.

Muss ich mich am Nachlass beteiligen?


Nein, der Pflichtteil ist ein reiner Zahlungsanspruch. Sie haben keinen Anspruch auf einzelne Gegenstände.

Kann der Pflichtteil entzogen werden?


Nur in ganz engen Ausnahmefällen (z. B. schwere Verfehlungen gegen den Erblasser) kann ein Pflichtteilsentzug wirksam sein.

Jetzt handeln – sichern Sie Ihren Pflichtteil!

Falls Sie enterbt wurden oder Ihr Erbteil reduziert wurde, handeln Sie am besten zügig. Ein zeitnahes Vorgehen erleichtert die Durchsetzung Ihres Anspruchs und vermeidet Verjährung.

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