Fristen, Ausnahmen und wichtige Hinweise
Ihre Pflichtteilsansprüche verjähren – handeln Sie rechtzeitig!
Viele Pflichtteilsberechtigte wie Kinder, Ehepartner oder Eltern gehen davon aus, dass sie ihren Anspruch auf den Pflichtteil beliebig lange geltend machen können. Doch das stimmt nicht: Das deutsche Erbrecht sieht klare Fristen vor, nach deren Ablauf Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können. Vor allem, wenn Sie erst spät vom Erbfall erfahren haben oder der Erbe sich im Ausland befindet, müssen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Ich, Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff aus Berlin, erkläre Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie verhindern das Pflichtteilsansprüche verjähren.
Grundlagen: Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?
Zunächst gilt: Ihr Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers. Ab diesem Zeitpunkt können Sie grundsätzlich Ihren Anspruch geltend machen. Sie müssen aber wissen, dass er zeitlich befristet ist.
Pflichtteilsberechtigt sind:
Kinder und Enkel (wenn ein Kind bereits verstorben ist)
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Eltern (wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt)
Allgemeine Verjährungsfrist
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 195 BGB: Pflichtteilsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Verjährungsbeginn:
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und
Sie von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
Das bedeutet: Wenn der Erblasser im Jahr 2023 verstorben ist und Sie noch im selben Jahr vom Tod und Ihrer Enterbung erfahren, beginnt die Verjährung am 31.12.2023 und endet am 31.12.2026.
Beispiel: Normaler Verlauf der Verjährung
Erblasser verstirbt: 15.05.2023
Testament wird eröffnet: 10.07.2023
Sie erfahren an diesem Tag, dass Sie enterbt wurden.
Beginn der Verjährung: 31.12.2023
Ende der Verjährung: 31.12.2026
Sonderfall: Verspätete Kenntnis vom Erbfall
Häufig erfahren Pflichtteilsberechtigte erst Jahre später, dass der Erbfall eingetreten ist oder dass sie durch Testament enterbt wurden. In diesem Fall beginnt die Verjährung nicht automatisch mit dem Todesjahr, sondern mit dem Zeitpunkt Ihrer Kenntnis.
Beispiel:
Tod des Erblassers: 2018
Testament wird 2018 eröffnet, Sie werden nicht informiert.
Sie erfahren erst 2022 durch Zufall, dass der Erblasser verstorben ist.
Verjährungsbeginn: 31.12.2022
Verjährungsende: 31.12.2025
Diese Regelung schützt Sie davor, durch Tricks oder unrechtmäßiges Zurückhalten von Informationen Ihre Ansprüche zu verlieren.
Grobe Fahrlässigkeit – wenn Sie es hätten wissen können
Das Gesetz spricht von der Kenntnis oder „grob fahrlässigen Unkenntnis“. Wenn Sie beispielsweise:
den Kontakt zur Familie komplett abgebrochen haben
wichtige Informationen ignorieren
offensichtliche Anhaltspunkte nicht prüfen,
könnte ein Gericht annehmen, dass Sie grob fahrlässig nichts unternommen haben, um sich Kenntnis zu verschaffen. Dann beginnt die Verjährung trotzdem.
Beispiel:
Ihr Elternteil verstirbt, Nachbarn informieren Sie mehrfach über die Testamentseröffnung, Sie kümmern sich aber jahrelang nicht. Hier wird Ihnen möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.
Sonderfall: Erbe im Ausland
Oft verzögert sich die Abwicklung, wenn sich der Erbe oder ein Testamentsvollstrecker im Ausland aufhält. Das allein verlängert die Verjährung nicht automatisch! Die Frist läuft weiter. Allerdings kann es länger dauern, bis Sie von der Enterbung erfahren. Deshalb gilt auch hier: Entscheidend ist der Zeitpunkt Ihrer Kenntnis.
Beispiel:
Erblasser stirbt 2020
Erbe lebt in Australien und informiert Sie erst 2023
Kenntnis: 2023
Verjährung: 31.12.2026
Tipp: Dokumentieren Sie unbedingt, wann und wie Sie informiert wurden.
Absolute Verjährung nach 30 Jahren
Unabhängig von Ihrer Kenntnis gibt es eine sogenannte absolute Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3a BGB). Sie beträgt 30 Jahre ab dem Erbfall. Nach Ablauf dieser Frist verjährt der Anspruch endgültig.
Beispiel:
Tod 1993
Spätestens 2023 ist der Anspruch verjährt, auch wenn Sie nie informiert wurden.
Hemmung der Verjährung
In bestimmten Fällen wird die Verjährung gehemmt, das heißt: Die Frist läuft währenddessen nicht weiter:
Rechtsverfolgung: Wenn Sie Klage einreichen oder ein Mahnverfahren einleiten (§ 204 BGB)
Verhandlungen: Wenn Sie mit den Erben über Ihren Anspruch verhandeln
Höhere Gewalt: Wenn unvorhersehbare Ereignisse (beispielsweise Naturkatastrophen) verhindern, dass Sie Ihren Anspruch geltend machen
Sobald der Hemmungsgrund wegfällt, läuft die Verjährung weiter.
Beispiel: Hemmung durch Verhandlung
Sie beginnen Verhandlungen am 01.01.2024
Dauer: 6 Monate
Hemmung: 6 Monate
Neue Verjährung verschiebt sich um 6 Monate
Warum Sie sofort handeln sollten
Viele meiner Mandanten hoffen, „irgendwann“ würden die Erben schon zahlen oder sich einigen. Diese Passivität kann fatale Folgen haben. Die Verjährung droht – und nach Fristablauf haben Sie keine rechtliche Handhabe mehr.
Vermeiden Sie diese Risiken:
✅ Anspruch rechtzeitig geltend machen (schriftlich, nachweisbar)
✅ Fristen dokumentieren
✅ Auskünfte einfordern
✅ Notfalls Klage einreichen oder Mahnbescheid beantragen
Schritt-für-Schritt: Pflichtteilsanspruch sichern
1️⃣ Informieren Sie sich über den Todesfall und etwaige Testamente
2️⃣ Verlangen Sie Einsicht in Nachlassverzeichnisse (§ 2314 BGB)
3️⃣ Fordern Sie Ihren Pflichtteil schriftlich ein
4️⃣ Verhandeln Sie bei Bedarf, aber notieren Sie alle Termine
5️⃣ Lassen Sie sich von mir beraten, bevor Fristen verstreichen
Warum anwaltliche Unterstützung unverzichtbar ist
Die Berechnung, Durchsetzung und Überwachung der Verjährungsfristen ist komplex. Ohne professionelle Hilfe riskieren Sie, Ihre Ansprüche zu verlieren oder zu geringe Beträge zu akzeptieren.
Als im Erbrecht erfahrener Anwalt garantiere ich Ihnen:
Transparente Beratung zu Fristen und Erfolgsaussichten
Schriftliche Dokumentation aller Fristen
Sichere Beweissicherung
Effektive Kommunikation mit den Erben
Klageeinreichung oder Mahnbescheid, falls erforderlich
Fazit: Warten kann teuer werden
Ein Pflichtteilsanspruch gibt Ihnen ein wichtiges Recht. Doch Sie müssen es aktiv wahrnehmen. Je früher Sie reagieren, desto besser können Sie Ihre Ansprüche sichern. Lassen Sie sich nicht durch Unklarheiten, Auslandsaufenthalte oder verzögerte Testamentseröffnungen entmutigen – ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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