Ihre Rechte kennen und durchsetzen
Wussten Sie, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht nur dann entsteht, wenn Sie ausdrücklich enterbt wurden?
Viele Erben gehen davon aus, dass sie nur im Fall einer vollständigen Enterbung Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Auch wenn Sie grundsätzlich als Erbe eingesetzt sind, können Konstellationen entstehen, in denen Ihr Anteil am Nachlass geringer ausfällt als Ihr gesetzlicher Pflichtteil. In solchen Fällen steht Ihnen ebenfalls ein Pflichtteilsanspruch zu – mitunter sogar zusätzlich zum Erbe.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin unterstütze ich Sie kompetent dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen, zu berechnen und durchzusetzen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteil beanspruchen können, auch wenn Sie nicht enterbt sind, welche rechtlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen und warum professionelle Beratung in dieser komplexen Situation unverzichtbar ist.
1. Der Pflichtteil: Gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger
Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass bestimmte nahe Angehörige – insbesondere Kinder, Ehegatten und Eltern – einen Mindestanteil am Nachlass erhalten. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie enterbt wurden oder nur teilweise berücksichtigt sind.
Gesetzliche Grundlage:
§ 2303 BGB bestimmt:
„Ist ein Abkömmling, der Ehegatte oder der Elternteil des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von den Erben den Pflichtteil verlangen.“
Achtung:
„Ausgeschlossen“ bedeutet nicht zwingend eine ausdrückliche Enterbung. Auch wenn Sie beispielsweise durch Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder Schenkungen weniger erhalten, als Ihnen gesetzlich zustehen würde, entsteht ein Pflichtteilsanspruch.
2. Pflichtteil trotz Erbeinsetzung – Wie ist das möglich?
Das deutsche Erbrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, den Nachlass zu gestalten. Oft setzen Erblasser ein Testament auf, das die gesetzliche Erbfolge verändert:
Ein Kind erhält den Großteil des Nachlasses.
Andere Kinder oder der Ehepartner werden mit kleineren Quoten bedacht.
Einzelne Vermögenswerte (Immobilien, Unternehmensanteile) werden bestimmten Erben oder Dritten zugewendet.
Beispiel:
Der Erblasser hat zwei Kinder. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte jedes Kind Anspruch auf 50 %. Im Testament wird Kind A als Alleinerbe eingesetzt. Kind B wird mit einem Vermächtnis im Wert von 10 % des Nachlasses bedacht.Ergebnis:
Kind B kann den Pflichtteil in Höhe von 25 % des Nachlasses verlangen, da sein Erbteil geringer ausfällt als der Pflichtteil.
3. Die häufigsten Konstellationen
Nach meiner Erfahrung als Anwalt für Erbrecht sind es oft folgende Konstellationen, in denen Pflichtteilsansprüche trotz Erbeinsetzung entstehen:
Quotenvermächtnisse: Sie erhalten nur einen prozentualen Anteil, der den Pflichtteil unterschreitet.
Diese Fälle sind rechtlich komplex. Ohne professionelle Unterstützung bleibt oft verborgen, dass Sie Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben.
4. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch
Neben dem reinen Pflichtteilsanspruch sollten Sie auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch prüfen lassen (§ 2325 BGB). Dieser greift, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die den Nachlass reduziert haben.
Beispiel:
Der Erblasser hat kurz vor seinem Tod sein Haus an ein Kind verschenkt. Auch wenn Sie als Miterbe eingesetzt sind, haben Sie Anspruch auf einen Ergänzungspflichtteil, um den Wert der Schenkung anteilig auszugleichen.
5. Ihre Rechte als Pflichtteilsberechtigter
Sobald Sie weniger als Ihren Pflichtteil erhalten, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sie können ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen.
Sie haben Anspruch auf Gutachten, um den Wert von Immobilien, Unternehmen oder Sammlungen zu klären.
Ihr Pflichtteil wird als Geldanspruch geltend gemacht.
Als Ihr Anwalt helfe ich Ihnen dabei, diese Rechte konsequent durchzusetzen – auch gegenüber widerstrebenden Miterben.
6. Vorgehen: Pflichtteil prüfen und einfordern
Schritt 1: Erbquote prüfen
Ich vergleiche Ihren testamentarischen Erbteil mit dem gesetzlichen Pflichtteil.
Schritt 2: Nachlasswert ermitteln
Nun verschaffe ich uns Klarheit über den gesamten Nachlass, inklusive Schenkungen.
Schritt 3: Pflichtteil berechnen
Jetzt ermittle ich präzise Ihren Anspruch in Euro.
Schritt 4: Anspruch geltend machen
Ich fordere den Pflichtteil schriftlich bei den Erben an.
Schritt 5: Durchsetzung
Falls keine Einigung erzielt wird, setze ich Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch.
7. Verjährung und Fristen beachten
Ein häufiger Fehler: Viele Betroffene warten zu lange.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB).
Achtung: Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis von der Enterbung oder der Benachteiligung erhalten haben.
Beispiel:
Das Testament wird 2024 eröffnet. Die Verjährung beginnt Ende 2024 und läuft bis 31.12.2027.
Je eher Sie Ihren Anspruch prüfen, desto besser.
8. Steuerliche Aspekte Ihres Pflichtteils
Ein Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer. Sie sollten daher frühzeitig prüfen, welche Steuerklasse und Freibeträge gelten.
Beispiel:
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €.
Ich berate Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, wie Sie steuerliche Nachteile minimieren.
9. Warum anwaltliche Hilfe so wichtig ist
Ein Pflichtteil, der nicht geltend gemacht wird, verfällt. Und nicht selten versuchen Miterben, Ihren Anspruch zu verschleiern oder hinauszuzögern.
Ihre Vorteile durch meine Beratung:
Gerade wenn Familienverhältnisse angespannt sind, ist ein neutraler Rechtsanwalt unverzichtbar.
10. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf einen Pflichtteil haben, obwohl Sie als Erbe bedacht wurden, zögern Sie nicht:
Ich, Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff, stehe Ihnen zuverlässig zur Seite.
Ihr Recht auf den Pflichtteil – ich setze es durch.